
Oldtimer
Ähnlich wie bei Youngtimer Fahrzeugen wird auch hier die Zugehörigkeit einzelner Modelle zu der Klasse der Oldtimer diskutiert. Auch werden in anderen Ländern andere Einteilungen bezüglich der Altersgrenzen vorgenommen. Im angelsächsischen Raum wird etwa eine Unterscheidung in Antike Fahrzeuge (bis 1930), Vorkriegs- und Nachkriegsmodelle (1930 – 1960), Klassiker (1960 – 1980) und Moderne Klassiker (ab 1980) vorgenommen. Die zeitlichen Grenzen sind hier nicht scharf zu verstehen.
Eine Altersgrenze des Oldtimer-Status von 30 Jahren wird von der Zulassungsverordnung vorgegeben und dient allgemein als Richtwert. Neben dem Alter spielt der Erhaltungszustand eine sehr wichtige Rolle bei der Einteilung und Bewertung von Klassikern. Besonders beliebte Oldtimer sind häufig Coupé- oder Sportwagen-Modelle, Oberklasse-Fahrzeuge, Kleinserien oder besondere Ausstattungsvarianten.
Definition § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung für Oldtimer: „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“
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